Die verfluchten Fotoreporter oder digitale Fallen im Multimedia-Journalismus

Fotoreporter sind verflucht. Sie erleben nun zunehmend denselben Abbau ihrer Tätigkeitsbereiche durch das Aufkommen von Verlust an Print, Istockphotos und multipler Duplikation digitaler Ware wie dies im Rahmen der Globalisierung und der technologischen Entwicklung auch in anderen Berufsfeldern geschah.

Und jetzt gibt sich ein großer Teil Mühe und versucht den Umstieg in die Welt der Videos und des größeren Arbeitsfeldes des Multimedia-Journalismus. Das bietet sich ja beim parallelen Aufkommen der digitalen Spiegelreflexkameras mit Video an.

Da kommen dann die digitalen Fallen, in die sie sehr leicht tappen können. Doch der Reihe nach.

Ein Fotoreporter erzählte mir, dass er sich bei verschiedenen Tageszeitungen im englischsprachigen Raum vorgestellt hat. Alle (!) fragten ihn, ob er Fotos und Videos zusammen liefern könne, das sei die Anforderung der Zukunft – und zwar unbearbeitet. Dies führt offenkundig dazu, dass immer mehr nicht nur Foto sondern auch Video liefern. Damit sind sie zwar noch keine Multimedia-Journalisten, aber sie kommen in eine Welt voller neuer Probleme.

Über ein paar dieser digitalen Fallen will ich hier schreiben.

1. Die H.264 und MPEG Falle

Erstmals breit diskutiert wurde beim Erscheinen der neuen D7000 bei nikonrumors.com und kenrockwell.com mit anschließenden weltweiten Diskussionen folgendes: die Lizenz für die Nutzung der mit der Kamera erstellten Videos ist FOR THE PERSONAL AND NON-COMMERCIAL USE. Dies bedeutet, sie ist nur für den privaten Gebrauch. Sollten Filme oder das Rohmaterial, die damit erstellt werden, kommerziell genutzt werden, sind dafür Gebühren fällig. Dies führt dazu, dass einige sich die Handbücher anderer Fabrikate von anderen Herstellern wie Canon und Panasonic anschauten und zu denselben Schlüssen gekommen sind. Auf neunzehn72.de ist sehr schön dargestellt, wie man sich das von Seiten des MPEGLA vorstellt: wenn man als Enduser weniger als 100.000 Subscriber (ich würde mal Nutzer sagen) hat, dann zahlt man nichts, kommt man drüber, dann zwischen 25.000 und 250.000 Dollar. Parallel dazu scheint zu gelten, wenn man weniger als 12 Minuten am Stück filmt, dann zahlt man auch nichts, bei mehr als 12 Minuten gibt es zwei Abrechnungsmodi, prozentual oder per Stück (ich nehme an Aufruf). Am besten mal selbst nachlesen, mir ist das noch nicht so klar. Mitglieder dieses Konsortiums sind sehr viele bekannte Namen. Wenn man das zu Ende denkt, dann kann man auf den Gedanken kommen, dass in ein paar Jahren durch z.B. die Verlagerung aller Inhalte ins Internet auf Dienstleister, maschinelle Abrechnungssysteme kommen, die dann jeden Zugriff protokollieren und dann direkt abbuchen bei dem, der das Video ins Internet gesetzt hat. So würde man sich neue Quellen erschließen. Aber wie gesagt, das ist nur zu Ende gedacht.

Übrigens, 2011 hat nun Google beschlossen, dieses Problem ebenfalls zu lösen und wird bei Chrome den H.264 Standard nicht mehr unterstützen – warum wohl?

2. Die Urheberrechtsfalle

Gerade das Urheberrecht, welches in Deutschland wie überall auf der Welt, die Eigenheiten des nationalen Rechtssystems wiederspiegelt, ist Schutz und Sicherheit und Falle in diesem Zusammenhang zugleich. Man stelle sich vor, jemand, der bisher als Fotoreporter unterwegs war, macht nun auch Videos von den Interviewpartnern. (Interviewen muß man übrigens auch können und dies setzt völlig andere Fähigkeiten voraus als Fotografieren). Nun wird das Rohmaterial bei der Zeitung oder dem Onlinemagazin abgegeben. Dazu sagte mir ein erfahrener Filmer: „Gib nie dein Rohmaterial heraus.“ Er verwies darauf, dass man dann komplett in den Händen anderer ist. Wenn nun vom Schnitt her das Interview anders geschnitten wird als die Interviewten es wollten, dann könnte von dieser Seite Ärger kommen. Andersrum könnte im schlimmsten Fall der Auftraggeber sagen, sie haben uns zwar Material geliefert aber es fehlt genau das, was wir wollten. Daher gibt es kein Geld. Und es kann noch schlimmer kommen. Das Foto ist still, das Video hat die Dimension Audio. Audio wird vielfach unterschätzt. Man kann nicht einfach irgendwo ein Video aufnehmen und dabei spielt im Hintergrund lautstark ein moderner Musiktitel. Da steht man schnell mit einem Bein bei der Gema oder woanders auf der Liste, zumal wir ja über Videos schreiben, die kommerziell genutzt werden. Da der Fotoreporter aber der Urheber solcher Videos wäre, wäre die Redaktion frei von allen Ansprüchen – oder sehe ich das falsch?

3. Die Sozialversicherungsfalle

Bis heute ist es in Deutschland so, dass ein Reporter, egal ob Fotoreporter oder Textreporter, durch seinen Beruf die Möglichkeit hat, über die Künstlersozialkasse versichert zu sein. Dies bedeutet, diese Kasse zahlt den Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbetrag. Wenn Rechnungen geschrieben werden, müssen Auftraggeber sich daran beteiligen. So ist das geregelt. Nun ändert sich ja massiv das Verhältnis von Print und Online.

Das führt dazu, dass auch neue Einnahmeformen erforderlich sind, um zu überleben. Auf medialdigital.de beantwortet der Steuerberater Rüdiger Schaar die Frage, ob man als Blogger Einnahmen aus Social Payments wie Flattr, aus Werbebannern, Google AdSense oder Affiliate-Netzwerken dem Finanzamt melden muss. Er kommt zu dem Schluß: “ Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um eine nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Und die ist steuerpflichtig! Der Journalist hat die Einnahmen deshalb als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern. Dies bedeutet, dass ein freiberuflicher Journalist die Zahlungen als Betriebseinnahmen, zusätzlich zu seinen Texthonoraren, zu erfassen hat. Ein angestellter Journalist, der als Blogger nebenher tätig ist und Zahlungen erhält, ist gezwungen, die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen und den Gewinn zu erklären. Zu einer Versteuerung kommt es allerdings nur dann, wenn sein Gewinn über 410 Euro vorliegt. Darunter greift der sogenannte Härteausgleich, eine „Steuervergünstigung“ für Arbeitnehmer, die lediglich geringe Nebeneinkünfte erzielen.“ Ich empfehle auf medialdigital.de den gesamten Artikel zu lesen und die Kommentare. Das ist sehr informativ!

Das ist aber noch nicht alles. Wenn man bei der Künstlersozialkasse anruft und fragt, ob man dort noch versichert sein kann, wenn man auch Werbung mit Google-Anzeigen schaltet, dann habe zumindest ich im Gespräch ein klares Nein erhalten und ich scheine nicht allein zu sein. Rechtsanwalt Andri Jürgensen weist auf seinem ksk-blog.de im Mai 2010 dabei auf folgende Situation hin: „Im Falle eines Online-Journalisten, der Einkünfte über das Schalten von Werbeanzeigen erzielt, hat das Bundessozialgericht die Revision zugelassen. Sowohl das Landessozialgericht als auch das Sozialgericht in den Vorinstanzen haben dem Journalisten den Zutritt zur KSK verwehrt – weil er seine Einkünfte aus dem Vermieten von Werbeanzeigen verdiene, die neben den redaktionellen Texten geschaltet werden, nicht aus dem Verkauf seiner Texte.  Das sich die Medienwelt in den vergangenen zehn Jahren massiv gewandelt hat und es weltweit bislang kaum möglich ist, publizistische Inhalte im Internet gegen Geld zu verkaufen, hat die Richter nicht beeindruckt – genauer gesagt hatten sie sich damit gar nicht auseinandergesetzt. Sie stellten allein auf die formale Einordnung im Einkommensteuerbescheid ab. Dort aber wurden die Einnahmen aus den Werbeflächen als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ eingestuft.“

Dies bedeutet im Klartext, wenn ein Fotoreporter auf seiner Internetseite bezahlte Werbung schaltet, dann kann es passieren, dass er sich mit dem Finanzamt und der Künstlersozialkasse aktiv auseinandersetzen muß.

(Nachtrag am 12.08.2011: Das ist mittlerweile vom Bundessozialgericht zugunsten des Online-Journalisten entschieden worden.)

Ich möchte mit diesen drei digitalen Fallen aufhören, die zeigen, wie genau man hingucken muß im digitalen Leben. Vor allem zeigt sich hier, dass die reale digitale Welt und die Welt der Gesetze und Verordnungen ziemlich stark auseinanderklaffen. Das deutsche Denken ist offenkundig noch völlig an dem Fotoreporter ausgerichtet, der angestellt oder frei seine Fotos verkauft und für jede Veröffentlichung Geld erhält. Die neue Welt taucht hier noch nicht als Teil des Ganzen auf. Insofern werden die nächsten Jahre spannend.

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