Recht für Fotografen von Wolfgang Rau

Dieses Buch sollten alle Bloggerinnen und Blogger lesen, die Fotos ins Internet setzen und alle, die Ärger beim und nach dem Fotografieren vermeiden wollen.

Es ist ja so einfach. Ich gehe mit dem Handy (oder einer Kamera) los und mache an der S-Bahn ein paar Fotos. Ich fotografiere einen Mann beim Essen oder Trinken, ich fotografiere den Bahnsteig mit vielen wartenden Menschen, ich schicke über mein Smartphone, Iphone oder ähnliches die Fotos sofort ins Internet auf z.B. Instagram, Blogspot, Facebook, Google oder an eine andere Adresse.

Das ist modern – und das kann die Verletzung von Gesetzen in vielfältiger Weise sein!

Wolfgang Rau, Jurist und Fotograf, hat im Galileo Press Verlag ein Buch veröffentlicht, das als Nachschlagewerk und Einstieg die schwierige juristische Materie auch für Laien gut erklärt und durch die übersichtliche Gliederung erfahrbar macht.

Wenden wir uns nun noch einmal dem obigen Fall zu!

Ich stehe also an der S-Bahn in Berlin und warte auf meinen Zug. Die S-Bahn hat eine Hausordnung. Und da steht drin: „Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet: ….. Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen.“

Ich sage/denke natürlich, das ist nur für meinen privaten Gebrauch. Aber darf ich das dann und wo ist der Unterschied zwischen gewerblich und privat?

Auf Seite 84 in seinem Buch schreibt Wolfgang Rau zu dieser Art von Situation: „In der praktischen Konsequenz bedeutet die Einschränkung „nur zum privaten Gebrauch“, dass Sie für die eigene Nutzung und die Nutzung durch ihre Familie und engsten Freunde Fotos anfertigen können. Veröffentlichen dürfen Sie die Bilder jedoch nicht! Auch dann nicht, wenn damit keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. Es sind mehr oder weniger nur Erinnerungsfotos zulässig, die danach ihr Dasein im Fotoalbum oder auf der Festplatte fristen.“

Privat bedeutet hier eben nicht, ich darf es einfach online setzen.

Privat bedeutet eben, ich darf es nicht online setzen, so dass es sehr darauf ankommt, was ich auf dem Foto habe.

So gibt uns der Autor die Möglichkeit, unser Online-Verhalten auch juristisch besser zu kontrollieren.

Wolfgang Rau stellt Fragen und gibt Antworten: Worin besteht der qualitative Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk? Was ist Öffentlichkeit, was ist Panoramafreiheit? In welchen europäischen Ländern gilt sie und wo nicht?

So gelingt es dem Autor, uns beim Fotografieren sicherer zu machen, weil wir wissen, was wir dürfen und was nicht.

Und dann kommt er zum Thema Menschen, natürlich ein Kernthema der juristischen Betrachtung von Fotografie.

Ob minderjährig, verstorben, nackt oder in der Gruppe. Alle relevanten Probleme werden zielsicher angesprochen und praktisch klar beantwortet.

Sehr schön sind auch die im Text befindlichen Kästen mit Merksätzen wie „Aufnahmen ohne Einwilligung sind im Zweifel rechtswidrig“.

Wenn wir uns weiter durch das Buch arbeiten, stossen wir auf eine einfache Frage: Was ist eine Versammlung?

Es wird ja gerne als Entschuldigung für publizierte Fotos gesagt, das sei in der Öffentlichkeit und/oder auf einer Versammlung gemacht worden.

Aber sind Sonnenbadende auf einer Wiese, sind Passagiere in der Wartehalle, sind Besucher einer Kirmes oder wartende Menschen eine Versammlung oder Teil einer Öffentlichkeit, die frei fotografiert werden darf?

Und es geht weiter: Wolfgang Rau schildert auch das Problem der Strassenfotografie und analysiert die Fotos von Henri Cartier-Bresson. Und er schreibt den heutigen „Strassenfotografen“ eine klare Botschaft ins Stammbuch: entweder liegt eine Einwilligung vor oder die Personen dürfen nicht erkennbar sein.

Wie man dies macht, habe ich an anderer Stelle versucht, praktisch zu vermitteln.

Aber er schreibt auch über die andere Seite.

Wie schützt man seine Rechte, was bedeutet Herausgabe des Verletzergewinns, gibt es evtl. Entschädigungen? Klar und präzise wird dies alles erläutert. Und er gibt viele Hinweise, wie man richtige Verträge macht, um die Rechte an Fotos zu schützen.

Sehr schön ist auch das Kapitel „Wenn das Hobby zum Beruf wird“.

Für mich persönlich ist seine klare Aussage zur Frage, wer sich Fotograf nennen darf, sehr bemerkenswert. Er sagt, die Bezeichnung „kann von jedem, der fotografiert, verwendet werden.“

Damit habe auch ich endlich eine klare Antwort zu diesem Thema, das ich schon vor längerer Zeit problematisiert hatte.

Abgerundet wird das Buch mit  Beispielen für Property Release, Model-Vertrag etc.

Man merkt sehr schnell, wie hoch der Nutzwert dieses Buches ist.

Es ist ein Buch aus der Praxis für die Praxis und es ist ein Buch von einem Juristen, der eben auch als Fotograf blicken kann. Das ist wohl die seltene Kombination, die aus diesem Buch ein gelungenes Buch mit einem sehr hohen Nutzen macht.

So erfüllt es umfassend den eigenen Untertitel „Der Ratgeber für die fotografische Praxis“.

Wolfgang Rau:

Recht für Fotografen. Der Ratgeber für die fotografische Praxis

Galileo Design

ISBN 978-3-8362-1795-8

 

About Michael Mahlke

Früher habe ich Bücher geschrieben über den Nationalsozialismus, die Gewerkschaftsbewegung, das Leben der kleinen Leute im Arbeitsleben, Ausstellungen organisiert, Lernsoftware entwickelt und Seminare zu Themen wie „Global denken vor Ort handeln“ geleitet. Nach der Grenzöffnung 1989 qualifizierte ich Menschen und half, in Umbrüchen neue Lebensorientierungen zu finden und dann wechselte ich in die industrielle Organisationsentwicklung. Oft war ich einer der wenigen, der das Sterben der Betriebe und das Sterben der Hoffnung der Menschen sah. Ich wollte nicht nur helfen sondern auch festhalten für die Nachwelt. Denn die Worte zeigten keine Gesichter und die Geschichten erzählten keine Momente, so wie ich es erlebt hatte. Wenn ich das alles damals schon nicht aufhalten konnte, dann wollte ich es wenigstens festhalten. So kam ich zum Fotografieren. Mehr hier - http://dokumentarfotografie.de/2022/09/17/der-fotomonat-und-seine-zeiten/

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