Die schweizerische Webseite fotointern.ch hat mitgeteilt, daß sie das Wort fotointern in der Schweiz als Wortmarke hat schützen lassen. Das ist insofern bemerkenswert als bisher in Deutschland allgemeine Wörter nicht schutzfähig sind. Die Webseite fotointern.ch hat übrigens auch fotointern.de.
Ich frage mich, ob es da eine Änderung in der Rechtsanwendung gegeben hat. So ist zum Beispiel meine Webseite Fotomonat einfach ein Wort aus zwei allgemeinen Wörtern und daher bisher nicht schutzfähig in Deutschland. Schutzfähig wäre vielleicht eine Wort+Bildmarke als Kombination. Dadurch würde aber der Gebrauch des Wortes an sich nicht eingeschränkt.
In der Vergangenheit ist zum Beispiel schon versucht worden photos.com als Marke schützen zu lassen. Das wurde abgelehnt.
Wenn die Entscheidung der schweizerischen Behörde Bestand hätte, müßte man zurecht die Frage aufwerfen, ob ich hier z.B. noch schreiben darf, daß es manchmal fotointern zu einer geometrischen Gestaltung kommen kann, die visuell mehrsprachig ist.
Da bin ich doch gespannt, ob man das Wort im Zusammenhang mit dem Thema Fotografie im Internet noch benutzen darf ohne gegen Rechte zu verstoßen.
Vielleicht muß man noch zwischem dem gewerblichen Verkehr und der privaten Nutzung unterscheiden.
Warten wir mal ab.