Streetfotografie und EU-Datenschutz – wie es klappen kann/könnte !?

Fotografieren ist digital ein Prozess der Datenverarbeitung in der Logik der EU-Datenschutzverordnung, wenn ich das richtig verstehe.

Auch ich als Privatperson speichere im öffentlichen Raum nach dieser Logik Daten, wenn ich fotografiere und soll mich an diese Verordnung halten. So gesehen besteht die ganze Welt nur noch aus Daten, weil Daten und Digital quasi eins werden. Gilt diese Logik immer und überall und werden damit alle Grundrechte außer Kraft gesetzt?

Deshalb stelle ich hier einige Gedanken vor, die mich gerade beschäftigen. Es handelt sich hier nur um meine Notizen für mich und nicht um eine Rechtsberatung, sondern um Überlegungen meinerseits, wie ich in der Fotopraxis damit umgehen kann, um Konflikte zu umgehen statt sie auszutragen ohne meine Grundrechte als Deutscher aufzugeben. Im Zweifelsfall muß ein Gericht entscheiden. Vielleicht befruchten sie ja die digitale Diskussion und führen zu weiteren Erkenntnissen im digitalen Dialog.

Im Mittelpunkt steht als Beispiel dieses Foto (wird beim Anklicken größer):

Auf dem Foto sieht man vorne ein Pärchen, das ein Selfie macht und hinten auf dem Steg kommt ein Mensch, es ist nicht erkennbar ob Frau, Mann oder Android. Ich habe das Foto so aufgenommen, daß keine Person erkennbar ist. Aber das Pärchen will sich mit dem Steg und dem Wasser im Hintergrund aufnehmen und nimmt gerade so auch frontal die Person auf, die ins Foto läuft weil sie auf dem Steg läuft (und je nach Winkel des Smartphones sogar mich). Was gilt?

Ich möchte nun ein paar Praxisfragen formulieren:

  • Wenn die Person im Hintergrund auf dem Selfie personifizierbar ist und das Selfie irgendwo digital gepostet wird, ist dies nach der Logik der EU-Verordnung nicht mehr möglich ohne schriftliche Zustimmung? Weil dies aber direkt mit den Grundrechten kollidiert wäre ja zu fragen, ob die Person auf dem Steg nicht nur Beiwerk zum Selfie ist, das im öffentlichen Raum aufgenommen wurde?
  • Ist das jetzt der Tod von flickr, google photos und anderen Fotocommunities, die das Auslesen der Daten und die Zuordnung erlauben? Gerade auf dem Smartphone werden ja zu dem Selfie viele Informationen gesammelt. Alles rund um GPS, Ort, Zeit etc. Das sind alles zusätzliche Datenverarbeitungsinformationen, die als Metadaten eventuell mit gepostet würden.
  • Wie kann ich als Privatperson erkennen, wo die Grenze zwischen Grundrechten und EU-Datenschutzverordnung verläuft? Eigentlich ist ja der Gesetzgeber verpflichtet, dies für Staatsbürger klar zu regeln ohne die Grundrechte einzuschränken.
  • Ich gehe davon aus, daß mein Foto rechtssicher ist (Restrisiko bleibt eingeschlossen, wenn jemand klagt und es vor Gericht geklärt werden muß), weil die Personen nicht identifizierbar sind. Eigentlich gehe ich noch weiter und sage, daß mein Foto rechtssicherer ist als das Selfie, weil meine Kamera auch keine Ortsdaten gespeichert hat und ich die Metadaten gelöscht habe vor dem Publizieren hier. Aber wieso kann ich das nicht klar wissen und muß raten, da der Bundestag uns im Unklaren läßt? Sollen wir eine Schere im Kopf entwickeln? Eine Zensur findet nicht statt, auch nicht bei privaten Meinungsäußerungen und Zustandssichten in Bildform.

Sie merken, daß man schnell mitten in dem Thema landet, wenn man zu einer digitalen Kamera greift und nicht nur Gras fotografiert als Privatperson, wenn man/frau im öffentlichen Raum unterwegs ist.

Ich persönlich halte mich daher weiter an meine fünf Regeln zur Fineart-Streetfotografie, weil ich so mit den Mitteln der Fotografie auf künstlerische Art gestaltend fotografieren kann, um Persönlichkeitsrechte zu achten und Streetfotografie nicht mit Spannerfotografie zu verwechseln. Aber die Fragen hier gehen eigentlich alle an, die privat fotografieren sobald Menschen auf Fotos sind, weil sogar Familienfotos ohne schriftliche Zustimmung nicht mehr möglich sind, wenn man das ernst nimmt mit der DSGVO.

Weitere Gedanken zu diesem Thema von mir gibt es in folgenden Texten:

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Politik weiter durch Hilfe oder Unterlassen in das Fotografieren einmischt, wenn es um uns Hobbyfotografen, Fotofreunde, Amateure und Kosumenten der Fotoindustrie geht.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt.

Und ich möchte enden mit dem Artikel 1 Absatz 4 der EU Datenschutz-Grundverordnung, weil darin steht, daß die Grenzen des Datenschutzes bei der Freiheit der Meinungsäußerung in Wort und Bild zu finden sind und ich erwartet hätte, daß das Parlament in Deutschland genau dies regelt weil es seine Aufgabe ist:

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese Verordnung steht im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Europäischen Verträgen verankert sind, insbesondere Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.“

Wobei anzumerken ist, daß die Grundrechte im Grundgesetz auch nicht durch EU-Recht angetastet werden dürfen.

Nachtrag: Bei diesem Thema ist man online sehr auf Suchmaschinen angewiesen. Und plötzlich finde ich Antworten, die mir sagen, daß dies alles für Amateure und Hobbyisten gar nicht gilt. Lesen Sie dazu hier!

 

About Michael Mahlke

Früher habe ich Bücher geschrieben über den Nationalsozialismus, die Gewerkschaftsbewegung, das Leben der kleinen Leute im Arbeitsleben, Ausstellungen organisiert, Lernsoftware entwickelt und Seminare zu Themen wie „Global denken vor Ort handeln“ geleitet. Nach der Grenzöffnung 1989 qualifizierte ich Menschen und half, in Umbrüchen neue Lebensorientierungen zu finden und dann wechselte ich in die industrielle Organisationsentwicklung. Oft war ich einer der wenigen, der das Sterben der Betriebe und das Sterben der Hoffnung der Menschen sah. Ich wollte nicht nur helfen sondern auch festhalten für die Nachwelt. Denn die Worte zeigten keine Gesichter und die Geschichten erzählten keine Momente, so wie ich es erlebt hatte. Wenn ich das alles damals schon nicht aufhalten konnte, dann wollte ich es wenigstens festhalten. So kam ich zum Fotografieren. Mehr hier - http://dokumentarfotografie.de/2022/09/17/der-fotomonat-und-seine-zeiten/

One thought on “Streetfotografie und EU-Datenschutz – wie es klappen kann/könnte !?

  1. Ich finde die neue Gesetzgebung verheerend. Streetfotografie (und ich meine nicht die Handyknipser, die Tablettknipser, die Talentfreien und Stümper, die alles knipsen ohne Geschmack, ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Sehbildung, Erfahrung usw.) sondern die richtig gute Streetfotografie, wie sie seinerzeit Cartier Bresson, Elliot Erwitt usw. und ebenso zeitgenössische Fotografen betrieben haben und betreiben. Ein für die Fotografie wichtiges Genre wird massiv beschnitten, im schlimmsten Fall wegbrechen.
    Werden wir künftig auch keine Ausstellungen mehr zu sehen bekommen? Soll die Magnumseite gelöscht werden? Und und..
    Ich mag das nicht weiterdenken, es ist, als würde man Kunst verbieten. Mir fehlt hier eine gewichtige, wirksame Gegeninitiative und eine grundlegene Ausnahmeregelung fernab Ad Absurdum.
    Wenn es „nur“ der Daten wegen wäre, ich z.B. fotografiere generell ohne GPS Funktion, nenne selten Orte, Länder oder gar Personen, es geht um das Echte, das Ungestellte, das Authentische, das Leben auf der Straße, um Zeitdokumente, Reiseeindrücke von und mit Menschen, um Ausdruck, persönliche Sichtweisen und Wahrnehmung.
    Ein gravierender Einschnitt in die persönliche, künstlerische Freiheit ist das. Die Fotografielandschaft wird um einiges ärmer werden.
    Gut, dass Henry Cartier Bresson dies nicht mehr erleben musste.

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